Staatliche Fördermöglichkeiten unserer Kurse, Seminare, Ausbildungen und Beratungen
1. Bildungsschecks
Mit der Bildungsprämie (Änderungen ab Januar 2010) fördert der Staat die berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Pro Jahr kann man einen Gutschein in Höhe von maximal € 500 bekommen. (Bisher lag der Gutscheinwert bei 154 €.) Die Einkommensgrenze wird von 20.000 € (40.000 € für Verheiratete) auf 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben. Die Beantragung ist einfach: Sie gehen zu einer Beratungsstelle (die Übersicht finden Sie hier:), bekommen dort einen Bildungsgutschein und geben ihn bei uns ab. Damit reduziert sich Ihre Kursgebühr um bis zu 500 €.
Wichtig: Erst der Gutschein, dann die Anmeldung! Melden Sie sich also bei uns erst für Ihren Kurs bzw. Ausbildung an, wenn Sie Ihren Prämiengutschein haben und legen Sie ihn Ihrer Anmeldung bei!
Zur Gruppe
2. Förderung über den Europäischen Sozialfonds
Auf die Programme können sich Institutionen und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen bewerben. Hierzu gehören die öffentliche Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind.
Eine Förderung einzelner Personen kann nicht beantragt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Ansprechpersonen für die Bundesprogramme finden Sie in der Rubrik "Programme 2007-2013" bei den Programmbeschreibungen.
Die Mittel, die der ESF für Deutschland zur Verfügung stellt, werden vom Bund und den Ländern verwaltet. In der neuen Förderperiode hat der Bund und jedes Bundesland ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Niedersachsen hat sogar zwei operationelle Programme.
Die Programme des Bundes finden Sie hier: Programme
Die Kontaktadressen für die Programme der Bundesländer finden Sie hier: Die Bundesländer
3. AZWV Bildungsberatung nach dem Konjunkturpaket II
Einige unserer Trainer sind akkreditierter Bildungsberater K II und können bestimmte Basisseminare in diesem Rahmen zu 100% staatlich gefördert anbieten.
4. Förderung durch die KfW
Im Bereich Unternehmensberatung, speziell im Bereich der Existenzgründungsberatung ist eine Förderung durch die KfW möglich. Fragen Sie uns.
Fragen Sie am Besten uns, welche Ausbildungen, Seminare, Fortbildungen, etc. Sie alles fördern lassen können!
Das Gesetz der Resonanz besagt: Wer anderen Menschen Gutes tut, wird selbst Gutes erhalten. Wer also anderen Menschen hilft und ihnen gute Tipps weiterleitet, wird selbst ebenfalls viele gute Tipps und Unterstützungen von anderen Menschen erhalten.
Unsere Vertriebsbüros:
Ihr Ansprechpartner in Kroatien:
PAVUNA d. o. o. Nova ulica 4, Javorje 10291 Brdovec (Zagreb) Kroatien